Kleinkraftwerk an der Engelbergeraa, Stans-Oberdorf. Bild: © tauav - stock.adobe.com
Überförderung der Wasserkraft
Der Wasserkraftlobby ist es gelungen, eine stärkere Förderung der problematischen Kleinwasserkraft in eine sonst wichtige Vorlage einzubauen. Die Leistungsuntergrenze für Wasserkraftanlagen wurde mit dieser Vorlage nämlich auf 1 MW gesenkt. Die mit Aqua Viva verbündeten Kräfte wollten diese Leistungsuntergrenze auf 3 MW anheben, um kleine Gewässer vor einer weiteren Verbauung zu schützen. Leider konnten wir dieses Anliegen in der Abstimmung nicht durchbringen. Auch der Wasserzins wurde bis 2030 verlängert. Dieser sollte eigentlich 2025 auslaufen und mit einem neuen, an die Marktpreise gekoppelten und flexibleren System ersetzt werden.
Kleinwasserkraft-Subventionen werden nicht an ökologische Kriterien geknüpft
Stossend ist auch, dass der Nationalrat nicht auf eine Verknüpfung der Vorgaben von Gewässerschutz- und Fischereigesetz als Voraussetzung für Investitionsbeihilfen für die Kleinwasserkraft eingetreten ist. In Anbetracht der Biodiversitätskrise sollten biodiversitätsschädigende Subventionen unbedingt vermieden werden.
Schaden und Nutzen bei Kleinwasserkraft in keinem Verhältnis
Die energetische Ausbeute von Kleinwasserkraftwerken ist verhältnismässig klein, der ökologische Schaden in wertvollen Gewässern dagegen gross. Zudem ist der Förderfranken bei der Kleinwasserkraft nicht effizient eingesetzt. Mit Fotovoltaik könnte mit dem gleichen Förderbetrag ein Mehrfaches an Kilowattstunden zugebaut werden.
Kompromiss ist in Gefahr
Die Umweltverbände hatten bei der letzten Revision des Energiegesetzes den Kompromiss errungen, dass Kleinstwasserkraftanlagen nur noch optimiert und nicht mehr neu gebaut werden. Und auch bei vielen Neukonzessionierung von Grosswasserkraftwerken wurden den Umweltverbänden Kompromisse abgerungen, dass im Gegenzug kleine Gewässer nicht angetastet werden. Diese Kompromisse werden durch diese Vorlage nun übersteuert.